Mit weit über 250 verschiedenen Ladekarten zum Strombezug an Ladesäulen leistet sich Europa ein Angebotschaos. Eigentümer von Elektrofahrzeugen können sehr oft an vorhandenen Ladestationen nicht laden, weil sie nicht über die jeweils erforderlichen Ladekarten verfügen. Die dichteste Ladeinfrastruktur nützt niemandem, wenn sie nicht genutzt werden kann. Für alle öffentlichen Ladepunkte müssen daher niederschwellig eine Vielzahl von Zugangsmöglichkeiten zum Strombezug vorgehalten werden.Ob das Starten und Stoppen eines Ladevorgangs über eine Mobilfunk App, das Internet, Ladekarte oder Kreditkarte erfolgt, sollte egal sein. Eine Vielzahl dieser Zugangswege vorzuhalten kann jedoch den Strombezug erleichtern. Eine Abrechnung des gelandenen Stroms über die häusliche Stromrechnung zum Tarif des Hauhaltstromanbieters sollte grundsätzlich ermöglicht werden. Auch ein Energieroaming sollte Rechtlich ermöglicht werden, so dass jeder Stromkunde z. B. die Menge des eingespeisten häuslichen Solarstromes auch an der entfernten Ladestation weitgehend Kostenneutral wieder abrufen kann.
Antrag: | Staus vermeiden, Lärm und - Schadstoffe reduzieren, Gesundheit schützen, Stadtraum besser nutzen: Verkehrswende für Rheinland-Pfalz jetzt! |
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Antragsteller*in: | Eckard Wiendl |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 12.11.2017, 08:45 |
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