Neben der Art der Mobilität sollte unbedingt auch die Frage der Notwendigkeit von Mobilität gestellt werden. Dabei erzeugt der Pendelverkehr vom Wohnort zur Arbeitsstelle die mit Abstand meisten und sicher für viele Menschen ärgerlichsten Verkehrsströme und ist Stauursache Nr. 1. Für die meisten Arbeitnehmer ist Pendelverkehr jedoch unvermeidbar, gerade wenn man in einer ländlichen Region wohnt. Dabei sollte uns doch die Digitalisierung und Vernetzung ein Stück weit von dieser Entkoppelung von Leben und Arbeiten befreien! Hier sollte der öffentliche Dienst in Rheinland-Pfalz mit gutem Beispiel vorangehen und die Präsenzzeiten auf das jeweils notwendige Maß verkürzen. Auch als Vorbildfunktion für die Privatwirtschaft.
Seit Mitte 2015 gibt es in den Niederlanden einen gesetzlichen Anspruch abhängig Beschäftigter darauf, zumindest zeitweise von zu Hause zu arbeiten (außer der Arbeitgeber kann nachweisen, dass dies arbeitsorganisatorisch unmöglich ist). Die Grüne Bundestagsfraktion hat vorgeschlagen, eine solche gesetzliche Regelung auch für Deutschland zu schaffen.
In vielen europäischen Ländern ist Home Office deutlich weiter verbreitet als in Deutschland. In Schweden betrifft diese z.B. mehr als ein Viertel der Arbeitnehmerschaft. Laut einer Studie des Wirtschaftsforschungsinstitut DIW arbeiten hierzulande 12 Prozent der abhängig Beschäftigten überwiegend oder gelegentlich von zu Hause (https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.526036.de/16-5.pdf).
Diese Minderheit zeichnet sich durch eine höhere Arbeitszufriedenheit als der Durchschnitt aus. Neben der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind viele persönliche Gründe der Zeitsouveränität dafür ausschlaggebend. Laut DIW eignen sich bis zu 40 % aller Arbeitsplätze für Home Office. Zwei Drittel aller Beschäftigten würden ein Angebot annehmen, auch von zu Hause aus zu arbeiten. Die Differenz zwischen Wunsch der Beschäftigten und angebotenen Möglichkeiten sei besonders im Bereich der Öffentlichen Verwaltung sehr hoch.
Im Koalitionsvertrag ist die Entwicklung einer „neuen Arbeitskultur“ unter Einbeziehung von Telearbeit als Teil einer zukunftsgerichteten Wirtschaftspolitik genannt. Ebenso wird dort im Kapitel Digitale Zukunft die Absicht geäußert, die digitalen Möglichkeiten zu nutzen, „um den demografischen Wandel zu gestalten und ländliche Räume attraktiv zu halten“, da „durch die Digitalisierung wirtschaftliche Betätigung unabhängig von Ort und Zeit möglich“ wird.
Im unserem Wahlprogramm 2016 steht: „Die bislang vorwiegend unter sozialen Gesichtspunkten gewährte Telearbeit im öffentlichen Dienst soll – wo dies möglich ist – auch mit dem Ziel der Verkehrsvermeidung weiter geöffnet werden.“
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